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7Mai/101

Vorratsdatenspeicherung ist Zwecklos

“Auch ohne Vorratsdatenspeicherung werden Telekommunikationsdaten zu Abrechnungszwecken gespeichert und können auf richterliche Anordnung Fangschaltungen eingerichtet werden. Insgesamt hatte die Einführung der Vorratsdatenspeicherung keinen Einfluss auf die Aufklärungsrate, weder allgemein noch im Bereich der Delikte mit Tatmittel Internet." – Patrick Beyer vom AK Vorratsdatenspeicherung zu Golem.

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